Bewerbung
Das Bewerbungsfenster 2026 (1.-28. Juni) ist geschlossen. Dieses Jahr erfolgt die Bewerbung in zwei Stufen: In einem ersten Schritt werden per Losverfahren 100 Personen gezogen. Diese 100 Ausgelosten können in einem zweiten Schritt einen Antrag für ein Lebenskostenbeitrag stellen. Unsere Kommission beurteilt die Gesuche und wählt 20 Musiker*innen aus.
Die Anmeldung ist einfach: Fragebogen, finanzielle Selbstauskunft, Steuerdokumente – that’s it. Keine Motivationsschreiben, keine Arbeitsproben. Zum Ablauf der zweiten Runde werden die 100 Ausgelosten zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Warum machen wir das diesmal so? Unser bisheriges, stetig verfeinertes System funktioniert gut. Das Losverfahren hat aber den Vorteil, dass der Zugang zu einem Stipendium niederschwelliger werden kann. Denn bei herkömmlichen Ausschreibungen stellen viele Interessierte dann doch kein Gesuch: «Uff, da habe ich eh keine Chance.» Um dem entgegenzuwirken, haben wir uns dieses Jahr für die Bewerbung mit vorgelagerter Losziehung entschieden.
Die fünf Grundvoraussetzungen 2026 für ein Stipendium waren:
1. Sie sind seit mind. 6 Jahren freischaffende*r, hauptberufliche*r Musiker*in.
2. Sie finanzieren seit 6 Jahren oder länger mind. die Hälfte des Lebensunterhaltes durch Ihre musikalische Tätigkeit und/oder Sie setzen mind. 20 Std./Woche für Ihre musikalische Tätigkeit ein (also ca. die Hälfte einer 40- bis 42-Stundenwoche).
3. Sie sind in einem der folgende Bereiche tätig: Electronica, Improvisierte Musik, Hip-Hop/RnB, Outernational Music/Global Music, Jazz, Pop/Indie oder Rock 1)
4. Ihr Wohnort, Steuersitz und Lebensmittelpunkt ist in der Schweiz oder Deutschland.
5. Sie sind Mitglied in einem Berufsverband (z. B. SONART, Pro Musik, Deutsche Jazzunion) oder einer Interessensvertretung, die sich für bessere Arbeitsbedingungen im freien Musikschaffen einsetzt (z. B. Helvetiarockt, Music Women* Germany). 2)
1)
Bewerbungen von Musiker*innen, die ausschliesslich im Bereich Filmmusik tätig sind, sowie von Musiker*innen aus den Bereichen Klassische Musik, Neue Musik und Alte Musik werden nicht berücksichtigt.
2)
- Nicht gemeint sind Mitgliedschaften bei Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, SUISA etc.)
- Warum wird eine solche Mitgliedschaft vorausgesetzt? Wir sind davon überzeugt, dass es starke Berufsverbände und Interessenvertretungen mit vielen Mitgliedern braucht. Nur so kann sich die Situation für Musiker*innen auf struktureller Ebene nachhaltig verbessern.