Voraussetzungen zur Bewerbung
Dieses Jahr können sich nur Musiker*innen mit einem geraden Jahrgang bewerben (zB 1980, 1974, 1992, etc). Mit dieser Einschränkung soll die sehr hohe Anzahl an Bewerbungen möglichst fair und transparent reduziert werden.
Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie und Rock und den Schnittstellen dazu.
Hauptberufliches Musikschaffen seit mind. 6 Jahren. Als hauptberufliche Musiker*innen gelten alle, die mind. die Hälfte ihres Lebensunterhaltes durch ihre musikalische Tätigkeit finanzieren ODER mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit (42 Std./Woche) für ihre musikalische Tätigkeit einsetzen.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion, Pro Musik) oder in einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany). Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, SUISA, etc.) sind hier explizit nicht gemeint.
Wohnort UND Steuersitz in der Schweiz oder Deutschland.